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   VG Ansbach, 07.07.2005 - AN 4 K 05.02104   

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https://dejure.org/2005,76332
VG Ansbach, 07.07.2005 - AN 4 K 05.02104 (https://dejure.org/2005,76332)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.07.2005 - AN 4 K 05.02104 (https://dejure.org/2005,76332)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - AN 4 K 05.02104 (https://dejure.org/2005,76332)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06

    Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich

    Ein auf § 31 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 und § 21 Abs. 1 Nr. 1 BestattG beruhender Leistungsbescheid kann deshalb im Einzelfall trotz der gesetzlichen Regelung von Ausgleichsansprüchen unverhältnismäßig sein (OVG Saarland, Urt. v. 25.08.2003 - 2 R 18/03 - ; vgl. VG Stade, Urt. v. 27.07.2006 - 1 A 539/05 - ; im Ergebnis ebenso OVG NW, Beschl. v. 02.02.1996 - 19 A 3802/95 -, NVwZ-RR 1997, 99 ff.; a.A. für Bayerisches Landesrecht VG Ansbach, Urt. v. 07.07.2005 - AN 4 K 05.02104 - ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13

    Heranziehung von Angehörigen zu den Beisetzungskosten des gegen sie straffällig

    Nach den Ausführungen des Verwaltungsgericht Ansbach (Urt. vom 07.07.2005 - AN 4 K 05.02104 -) sieht das bayerische Landesrecht keine Möglichkeit vor, bei der Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zu seinen Gunsten - etwa als unbillige Härte - gestörte Familienverhältnisse zu berücksichtigen.
  • VG Augsburg, 09.11.2020 - Au 7 K 19.143

    Heranziehung zu den Kosten der Bestattung

    Diese öffentlichrechtliche Bestattungspflicht besteht in erster Linie aus Gründen der Gefahrenabwehr, so dass, anders als z.B. bei der Beurteilung von Unterhaltspflichten, die persönlichen Verhältnisse des Bestattungspflichtigen ebenso wie eine etwaige Zerrüttung der Familienverhältnisse grundsätzlich bei der Bestimmung des Bestattungspflichtigen unbeachtlich sind und es auch nicht darauf ankommt, ob der Bestattungspflichtige ein etwaiges Erbe ausgeschlagen hat (ständ. Rechtsprechung; vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 7.7.2005 - AN 4 K 05.02104; VG Augsburg, U.v. 26.7.2013 - Au 7 K 13.216; BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815; B.v. 12.9.2013 - 4 ZB 12.2526 - alle juris).
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